Unsere Mitglieder
Zu den verschiedenen Aktivitäten, wie z.B. Veranstaltungen wie unser Osterfeuer
oder die jährliche Mitgliederversammlung sind
aktive Mitglieder
Herzlich willkommen.
Das heißt, es muss ein ungekündigtes Pachtverhältnis bestehen.
In unseren Gartenanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen. (Ganz gleich ob Besuch oder Pächter)
Jeder Hundeführer ist in der Verpflichtung den Kot in der Anlage sofort zu entfernen, wie auch das Bellen so gering wie möglich zu halten.
Die Angabe zum Hund bei der Neuaufnahme, sowie während der Pachtzeit ist wahrheitsgemäß sowie verpflichtend, da die Anzahl der Hunde im Rahmen gehalten wird, zum Schutz aller Gartenfreunde.
Möchten Sie sich während des Pachtverhältnisses ein Hund zulegen, sollten Sie zwingend beim Vorstand ein Antrag dazu stellen.
Wird ein Hund ohne genehmigten Antrag auf das Vereinsgelände und dessen Pachtgartens geholt, kann das die Kündigung der Mitgliedschaft und des Pachtverhältnisses zur Folge haben.
Auszug aus der Rahmengartenordnung:
Ordnung & Sicherheit
§ 21 Tiere in der KleingartenanlageUnsere Kleingartenanlagen können mit einem PKW befahren werden. Hierfür ist Folgendes zu beachten:
Allgemeine Hinweise zum Befahren der Kleingartenanlage
Auszug aus der Rahmengartenordnung:
§ 19 Nutzung von Kraftfahrzeugen
1. Das Befahren der Kleingartenanlagen mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. Ausnahmen regelt der Vorstand des Kleingartenvereins bindend.
2. Kraftfahrzeuge sind ausschließlich auf den von Kleingartenvereinen und vom Regionalverband genehmigten Plätzen abzustellen bzw. zu parken.
Unzulässig ist das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnzelten, Carports und Booten.
3. Das Reparieren und Waschen von Kraftfahrzeugen aller Art sowie das Laden von E-Fahrzeugen in der Kleingartenanlage sind verboten.
Während der Gartensaison (15.04. - 15.10.)
Außerhalb der Gartensaison (16.10. - 14.04.)
Ein jedes Gartenmitglied hat dafür zu sorgen, dass diese Schließzeiten eingehalten werden. >>> nicht nur die ersten Gärten dicht am Tor. <<<
Montag bis Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
19:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Sonn- und Feiertag: Ganztägig
Diese Ruhezeiten gelten das ganze Jahr über.
Bundeskleingartengesetz gibt Mittagsruhe vor.
Kleingärten sind Erholungsgebiete mit entsprechendem Ruhebedarf. Wichtigste Rechtsgrundlage für das Zusammenleben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Da es sich bei Kleingartenanlagen um kommunales Gebiet handelt, gilt auch hier die allgemeine Rechtsordnung. Dazu gehören die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr an Werktagen und die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe. Auch die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr muss eingehalten werden.
Doch jede Kleingartenkolonie hat eigene Regeln. Der jeweilige Kleingartenverein legt in seiner Satzung auch Ruhezeiten fest, die unbedingt eingehalten werden sollten. In den meisten Kleingartenkolonien gilt von Sonnabend 16 Uhr bis Montagmorgen 7 Uhr sowie an den Feiertagen absolute Ruhe.
Lärmschutz beim Bauen und Renovieren im Kleingartenverein.
Auch in Kleingärtenkolonien herrschen strikte Ruhezeiten.
Wer eine Laube errichten will oder größere bauliche Veränderungen plant, braucht eine behördliche Genehmigung und eine des Kleingartenvereins. Beim Bau sind alle Lärmschutzregelungen zu beachten, auch die Hinweise in der Satzung des jeweiligen Kleingartenvereins. Wird die Laube lediglich renoviert, ohne dass es dabei zu Lärm kommt, berührt das die Ruhezeiten in der Regel nicht. Es bedarf auch keiner Genehmigung seitens des Kleingartenvereins.
Mittagsruhe, Lärmbelästigung, Ruhestörung: Welche Regeln gelten? | NDR.de - Ratgeber - Verbraucher
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Bei einem Pächterwechsel bekommt der neue Pächter alle Unterlagen
(wie unter Zettelkram als Download aufgeführt) dem Vorstand in Papierform ausgehändigt, wofür er unterschreibt. Diese Dokumente sind Bestandteil des Pachtvertrages und sollten zur eigenen
Information auch gelesen werden.
Die Rahmengartenordnung ist aus dem Jahr 2010 und regelt, wie sich der Kleingärtner in seiner Kleingartenanlage (KGA) / Kleingartenverein (KGV) einzugliedern
hat.
Sie ist Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages sowie der Satzung des Kleingartenvereins und ist für jeden
Kleingärtner bindend. Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist seine kleingärtnerische Nutzung.
Im Volksmund heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Und das ist auch im Paragrafen 17 des Strafgesetzbuches dargelegt.
Gerne ist hier alles nochmal zum Nachlesen:
Das Gartenwasser in Neubrandenburg
Die Anmeldung zur Entleerung der Abwasserbehälter erfolgt nur noch per E-Mail oder Anrufbeantworter! Anzugeben sind der vollständige Name, die korrekte Adresse des Leistungs-ortes und die vorhandene Kundennummer.
REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH // NL Neustrelitz
Am Bahndamm 6
17235 Neustrelitz
Tel.: 03981 286653
Mail: [email protected]
