Gartenknigge...


Unsere Mitglieder

 

Zu den verschiedenen Aktivitäten, wie z.B. Veranstaltungen wie unser Osterfeuer

oder die jährliche Mitgliederversammlung sind

 

aktive Mitglieder

 

Herzlich willkommen.

 

Das heißt, es muss ein ungekündigtes Pachtverhältnis bestehen.


An unsere Tierfreunde

In unseren Gartenanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen. (Ganz gleich ob Besuch oder Pächter)

Jeder Hundeführer ist in der Verpflichtung den Kot in der Anlage sofort zu entfernen, wie auch das Bellen so gering wie möglich zu halten.

 

Die Angabe zum Hund bei der Neuaufnahme, sowie während der Pachtzeit ist wahrheitsgemäß sowie verpflichtend, da die Anzahl der Hunde im Rahmen gehalten wird, zum Schutz aller Gartenfreunde.

Möchten Sie sich während des Pachtverhältnisses ein Hund zulegen, sollten Sie zwingend beim Vorstand ein Antrag dazu stellen.

Wird ein Hund ohne genehmigten Antrag auf das Vereinsgelände und dessen Pachtgartens geholt, kann das die Kündigung der Mitgliedschaft und des Pachtverhältnisses zur Folge haben.

 

Auszug aus der Rahmengartenordnung:

Ordnung & Sicherheit

§ 21 Tiere in der Kleingartenanlage
  • 1. Werden Haustiere in die Kleingartenanlage mitgebracht, so hat der Pächter dafür zu sorgen, dass niemand belästigt wird.
    2. Mitgebrachte Haustiere dürfen beim Verlassen der Kleingartenanlage nicht im Kleingarten oder in der Laube verbleiben. Für Hunde besteht außerhalb des Kleingartens grundsätzlich Leinenzwang. Für Schäden, die ein Tier verursacht, haftet derjenige, der die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt.
    3. Das Füttern von freilaufenden Katzen ist verboten.
Erläuterung:
§7
  • Dauerndes Hundegebell braucht nicht hingenommen werden, ggf. ist das Mitbringen des Hundes in den Kleingarten zu untersagen. Das Füttern streunender Katzen ist zu untersagen. Es kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 6 Monaten Haft bestraft werden (Urteil LG Trier).

Befahren der Gartenanlage

Unsere Kleingartenanlagen können mit einem PKW befahren werden. Hierfür ist Folgendes zu beachten:

 

Allgemeine Hinweise zum Befahren der Kleingartenanlage

  • Gefahren werden darf nur auf den Fahrtwegen.
  • Es gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung.
  • Die maximale Geschwindigkeit beträgt 10 km/h.
  • Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Stellflächen gestattet.
  • Das Instandsetzen, Waschen und Pflegen von Kraftfahrzeugen ist verboten.
  • Außerdem ist das Abstellen von Motorrädern (aller Art)
    in der Pachtfläche nicht gestattet.

 

Auszug aus der Rahmengartenordnung:

§ 19 Nutzung von Kraftfahrzeugen

1. Das Befahren der Kleingartenanlagen mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. Ausnahmen regelt der Vorstand des Kleingartenvereins bindend.

2. Kraftfahrzeuge sind ausschließlich auf den von Kleingartenvereinen und vom Regionalverband genehmigten Plätzen abzustellen bzw. zu parken.
Unzulässig ist das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnzelten, Carports und Booten.

3. Das Reparieren und Waschen von Kraftfahrzeugen aller Art sowie das Laden von E-Fahrzeugen in der Kleingartenanlage sind verboten.

 

 

Während der Gartensaison (15.04. - 15.10.)

  • Ab 20:00 Uhr muss das Tor abgeschlossen werden.
    Dazu sind alle Mitglieder verpflichtet.


Außerhalb der Gartensaison (16.10. - 14.04.)

  • Das Tor ist nach jeder Ein- und Ausfahrt zu schließen und einzuhaken.
  • Ab 18:00 Uhr muss das Tor abgeschlossen werden.

Ein  jedes  Gartenmitglied  hat  dafür  zu  sorgen,  dass  diese  Schließzeiten  eingehalten  werden.   >>>  nicht  nur  die  ersten  Gärten  dicht  am  Tor.  <<<


Ruhezeiten 

 

Montag bis Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

                                       19:00 Uhr bis 08:00 Uhr

Sonn- und Feiertag:    Ganztägig

 

Diese Ruhezeiten gelten das ganze Jahr über.

Bundeskleingartengesetz gibt Mittagsruhe vor.

Kleingärten sind Erholungsgebiete mit entsprechendem Ruhebedarf. Wichtigste Rechtsgrundlage für das Zusammenleben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Da es sich bei Kleingartenanlagen um kommunales Gebiet handelt, gilt auch hier die allgemeine Rechtsordnung. Dazu gehören die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr an Werktagen und die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe. Auch die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr muss eingehalten werden.

Doch jede Kleingartenkolonie hat eigene Regeln. Der jeweilige Kleingartenverein legt in seiner Satzung auch Ruhezeiten fest, die unbedingt eingehalten werden sollten. In den meisten Kleingartenkolonien gilt von Sonnabend 16 Uhr bis Montagmorgen 7 Uhr sowie an den Feiertagen absolute Ruhe.

 

Lärmschutz beim Bauen und Renovieren im Kleingartenverein.

Auch in Kleingärtenkolonien herrschen strikte Ruhezeiten.

Wer eine Laube errichten will oder größere bauliche Veränderungen plant, braucht eine behördliche Genehmigung und eine des Kleingartenvereins. Beim Bau sind alle Lärmschutzregelungen zu beachten, auch die Hinweise in der Satzung des jeweiligen Kleingartenvereins. Wird die Laube lediglich renoviert, ohne dass es dabei zu Lärm kommt, berührt das die Ruhezeiten in der Regel nicht. Es bedarf auch keiner Genehmigung seitens des Kleingartenvereins.

 

Mittagsruhe, Lärmbelästigung, Ruhestörung: Welche Regeln gelten? | NDR.de - Ratgeber - Verbraucher

 

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Mittagsruhe an Wochentagen, Samstagen und Sonntagen in Mecklenburg-Vorpommern - Wirtschaft-MV.de - Wirtschaftsnachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern


"U n w i s s e n h e i t  schützt  vor  S t r a f e  nicht."

 

 

Bei einem Pächterwechsel bekommt der neue Pächter alle Unterlagen
(wie unter Zettelkram als Download aufgeführt) dem Vorstand in Papierform ausgehändigt, wofür er unterschreibt. Diese Dokumente sind Bestandteil des Pachtvertrages und sollten zur eigenen Information auch gelesen werden.

  • Das Bundeskleingartengesetz ist seit Feb. 1983 gültig und ändert sich nicht, wenn ein Pächter den Verein wechselt.

Die Rahmengartenordnung ist aus dem Jahr 2010 und regelt, wie sich der Kleingärtner in seiner Kleingartenanlage (KGA) / Kleingartenverein (KGV) einzugliedern hat.
Sie ist Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages sowie der Satzung des Kleingartenvereins und ist für jeden Kleingärtner bindend. Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist seine kleingärtnerische Nutzung.

 

Im Volksmund heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Und das ist auch im Paragrafen 17 des Strafgesetzbuches dargelegt.

Gerne ist hier alles nochmal zum Nachlesen:


Das Gartenwasser in Neubrandenburg

Gartenwasser: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH


Abwasserentsorgung

Die Anmeldung zur Entleerung der Abwasserbehälter erfolgt nur noch per E-Mail oder Anrufbeantworter! Anzugeben sind der vollständige Name, die korrekte Adresse des Leistungs-ortes und die vorhandene Kundennummer.

 

REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH // NL Neustrelitz

Am Bahndamm 6

17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 286653

Mail: [email protected]